Heimbeirat – Mitwirkung in den Wohnheimen
und Wohngruppen

Der Heimbeirat ist das zentrale Mitwirkungsgremium und Interessenvertretung für die Bewohner in unseren Wohnheimen und Wohngruppen. Durch die Vertreter des Heimbeirats wirken die Bewohner in Angelegenheiten des Heimbetriebs wie Aufenthaltsbestimmungen, Heimordnung, Verpflegung und Freizeitgestaltung mit.

Der Heimbeirat wird von den Bewohnern in regelmäßigen Abständen gewählt. Die Amtszeit in der Behindertenhilfe beträgt vier Jahre. Zur Unterstützung der Arbeit des Heimbeirats können Angehörigen- oder Betreuerbeiräte gebildet werden.

Die Aufgaben des Heimbeirats

Die Aufgaben des Heimbeirats gehen aus der HeimMitwirkungsVerordnung hervor, z.B.: Entgegennahmen von Anregungen und Beschwerden von Bewohnern und erforderlichenfalls Hinwirkung auf ihre Erledigung durch Verhandlungen mit der Leitung oder in besonderen Fällen mit dem Träger der Einrichtung.

Es werden regelmäßig Fortbildungen für die Heimbeiräte angeboten

Auskünfte erteilt Ihnen auch gern unsere Heimleitung. Jetzt Kontakt aufnehmen!