Kosten für die psychiatrischen Einrichtungen

Vergütungsvereinbarung für die Charlottenhof-Heime

Die Vergütungsvereinbarungen für die psychiatrischen Wohnheime und Außenwohngruppen Charlottenhof Wunstorf und Charlottenhof Steinhude setzen sich aus heiminterner Tagesstruktur und Wohnen zusammen.

Vergütungsvereinbarung für die Charlottenhof-Heime

Die Vergütungsvereinbarungen für die psychiatrischen Wohnheime und Außenwohngruppen Charlottenhof Wunstorf und Charlottenhof Steinhude setzen sich aus heiminterner Tagesstruktur und Wohnen zusammen.

Diese senden wir Ihnen bei Interesse vorab gerne zu.

Neben den Kosten aus der derzeit gültigen Vergütungsvereinbarung entstehen noch folgende monatliche Kosten:

  • Miete monatlich 603,52 €
  • Kosten für Verpflegung monatlich 200,00 €
Wer trägt die Kosten für betreutes Wohnen psychisch kranker Menschen?

Die Vergütungsvereinbarungen, sowie die Leistungs- und Prüfungsvereinbarungen gem. §§75 Abs.3, 76 SGB XII wurden zwischen der Charlottenhof Wohn- & Pflegeheime GmbH und dem Land Niedersachsen als überörtlicher Träger der Sozialhilfe vertreten durch das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie -Landessozialamt- abgeschlossen.

In der Regel werden die Kosten für Betreutes Wohnen durch das Land und den Landkreis getragen. Voraussetzung ist eine entsprechende Antragstellung und die Feststellung des individuellen Hilfebedarfs durch die zuständigen Stellen. Werden die Einkommens- oder Vermögensgrenzen überschritten, kann es zu einer Kostenbeteiligung kommen.

Erkundigen Sie sich über die Belegsituation:

Frau Canan Günaydin
stellvertretende Heimleitung, Belegungsmanagement

Telefon:+49 178 3716892
Fax +49 (0) 5033 98077-22
E-Mail: c.guenaydin@charlottenhof-heime.de

Oder möchten Sie einen persönlichen Beratungstermin? Jetzt gerne einen Termin vereinbaren!